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   LSG Baden-Württemberg, 14.03.2018 - L 5 R 1863/17   

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LSG Baden-Württemberg, 14.03.2018 - L 5 R 1863/17 (https://dejure.org/2018,6862)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.03.2018 - L 5 R 1863/17 (https://dejure.org/2018,6862)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. März 2018 - L 5 R 1863/17 (https://dejure.org/2018,6862)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine wiederholte Antragstellung gemäß § 109 SGG in den Tatsacheninstanzen des sozialgerichtlichen Verfahrens; Verwertbarkeit eines von einem nicht approbierten Diplom-Psychologen erstatteten Gutachtens

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 109 SGG, § 43 Abs 1 S 2 SGB 6, § 43 Abs 2 S 2 SGB 6
    Sozialgerichtliches Verfahren - Beweisantrag nach § 109 SGG - einmaliges Antragsrecht - Vorliegen besonderer Umstände für wiederholten Antrag - Verwertbarkeit des Gutachtens - nicht approbierter Diplom-Psychologe - Beeinträchtigung des Beweiswerts - regelmäßige Behandlung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 109
    Anforderungen an eine wiederholte Antragstellung gemäß § 109 SGG in den Tatsacheninstanzen des sozialgerichtlichen Verfahrens

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sozialrecht - Rente wegen Erwerbsminderung bei mittelgradiger oder schwerer depressiver Episode

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 17.03.2010 - B 3 P 33/09 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Darlegung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.03.2018 - L 5 R 1863/17
    Das Antragsrecht nach § 109 SGG steht grundsätzlich nur einmal in den beiden Tatsacheninstanzen zur Verfügung (Anschluss an BSG vom 17.3.2010 - B 3 P 33/09 B).

    Das Antragsrecht nach § 109 SGG steht grundsätzlich nur einmal in den beiden Tatsacheninstanzen zur Verfügung (LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 02.03.2011 - L 6 SB 4878/08 - und 06.02.2006 - L 1 U 2572/05 -, beide in juris; zu einem wiederholten Antrag auf demselben Fachgebiet: BSG, Beschluss vom 17.03.2010 - B 3 P 33/09 B - in juris).

    § 109 SGG ist als Ausnahmevorschrift zu der Regelung des § 103 Satz 2 SGG, wonach das Gericht den Sachverhalt von Amts wegen erforscht, eng auszulegen (BSG, Beschluss vom 17.03.2010 - B 3 P 33/09 B - juris Rz. 12).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.06.2009 - L 11 VH 35/08

    Häftlingshilfegesetz - Beschädigtenversorgung - in der ehemaligen DDR erlittene

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.03.2018 - L 5 R 1863/17
    Auch ein von einem nicht approbierten Diplom-Psychologen nach § 109 SGG erstattetes Gutachten ist verwertbar, wenn an dessen fachlicher Eignung keine Zweifel bestehen (Anschluss an LSG Berlin-Potsdam vom 11.6.2009 - L 11 VH 35/08).

    Deren Gutachten sei zwar, so das SG unter Hinweis auf das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom 11.06.2009 (- L 11 VH 35/08 -, in juris), entgegen der Einschätzung der Beklagten verwertbar, obschon die Gutachterin über keine Approbation als Ärztin verfüge, die Ausführungen der Gutachterin zeigten jedoch, dass diese ihre Einschätzung maßgeblich auf die therapeutische Beziehung zur Klägerin gestützt habe.

  • BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 32/90

    Zurückweisung eines Antrags nach § 109 SGG

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.03.2018 - L 5 R 1863/17
    Mit gerichtlichem Schreiben vom 12.01.2018 ist die Klägerin unter Hinweis auf Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 15.04.1991 - 5 RJ 32/90 - und vom 26.01.1970 - 7/2 RU 64/69 -) darauf hingewiesen worden, dass die wiederholte Einholung eines Gutachtens nach § 109 SGG nur dann in Betracht komme, wenn besondere Umstände dies rechtfertigten, wovon vorliegend nicht auszugehen sei.

    Es entspricht dem Beweisrecht, dass das Gericht nicht verpflichtet ist, einem Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Beweis einer bestimmten Tatsache beliebig oft nachzukommen (BSG, Urteil vom 15.04.1991 - 5 RJ 32/90 - in juris).

  • BSG, 26.01.1970 - 2 RU 64/69
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.03.2018 - L 5 R 1863/17
    Mit gerichtlichem Schreiben vom 12.01.2018 ist die Klägerin unter Hinweis auf Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 15.04.1991 - 5 RJ 32/90 - und vom 26.01.1970 - 7/2 RU 64/69 -) darauf hingewiesen worden, dass die wiederholte Einholung eines Gutachtens nach § 109 SGG nur dann in Betracht komme, wenn besondere Umstände dies rechtfertigten, wovon vorliegend nicht auszugehen sei.

    Eine wiederholte Antragstellung nach § 109 SGG rechtfertigt sich daher - auch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BSG, u.a. Urteil vom 26.01.1970 - 7/2 RU 64/69 -, in juris) - nur bei Vorliegen besonderer Umstände.

  • BSG, 24.02.1999 - B 5 RJ 30/98 R

    Erwerbsunfähigkeit - Verweisungstätigkeit - Bezeichnungspflicht - Summierung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.03.2018 - L 5 R 1863/17
    Zwar wirkt, wie oben dargelegt, grundsätzlich nur eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit in zeitlicher Hinsicht rentenbegründend, jedoch kann unter dem Gesichtspunkt des Vorliegens einer Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder einer spezifischen Leistungsbehinderung das Erfordernis resultieren, den Versicherten eine konkrete Verweisungstätigkeit zu benennen (vgl. BSG, Urteile vom 24.02.1999 - B 5 RJ 30/98 R - und vom 11.03.1999 - B 13 71/97 R -, jew. in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.02.2006 - L 1 U 2572/05

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit eines wiederholten Antrags nach §

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.03.2018 - L 5 R 1863/17
    Das Antragsrecht nach § 109 SGG steht grundsätzlich nur einmal in den beiden Tatsacheninstanzen zur Verfügung (LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 02.03.2011 - L 6 SB 4878/08 - und 06.02.2006 - L 1 U 2572/05 -, beide in juris; zu einem wiederholten Antrag auf demselben Fachgebiet: BSG, Beschluss vom 17.03.2010 - B 3 P 33/09 B - in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.03.2011 - L 6 SB 4878/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit eines wiederholten Antrags nach §

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.03.2018 - L 5 R 1863/17
    Das Antragsrecht nach § 109 SGG steht grundsätzlich nur einmal in den beiden Tatsacheninstanzen zur Verfügung (LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 02.03.2011 - L 6 SB 4878/08 - und 06.02.2006 - L 1 U 2572/05 -, beide in juris; zu einem wiederholten Antrag auf demselben Fachgebiet: BSG, Beschluss vom 17.03.2010 - B 3 P 33/09 B - in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - L 5 R 459/15
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.03.2018 - L 5 R 1863/17
    Sie sind vielmehr behandelbar und auch zu behandeln, bevor Erwerbsminderung nach dem SGB VI angenommen werden kann (vgl. Senatsurteil vom 27.04.2016, - L 5 R 459/15 - und Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 18.01.2017, - L 9 R 755/11 -, m.w.N., beide in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.06.2020 - L 9 R 1194/19

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Soweit die Beklagte unter Hinweis auf die teilweise durch das LSG Baden-Württemberg (vgl. u.a. Urteile vom 27.04.2016 - L 5 R 459/15 - und vom 14.03.2018 - L 5 R 1863/17 -, Juris) und (vor allem) das Bayerische LSG (vgl. nur Urteile vom 12.10.2011 - L 19 R 738/08 -, vom 30.11.2011 - L 20 R 229/08 -, vom 18.1.2012 - L 20 R 979/09 - vom 15.02.2012 - L 19 R 774/06 -, vom 21.03.2012 - L 19 R 35/08 -, vom 23.01.2013 - L 19 R 855/11 -, vom 15.1.2015 - L 20 R 980/08 - und vom 24.5.2017 - L 19 R 1047/14 -, Juris) vertretene Rechtsprechung vorträgt, psychische Erkrankungen würden erst dann rentenrechtlich relevant, wenn trotz adäquater Behandlung (medikamentös, therapeutisch, ambulant oder stationär) davon auszugehen sei, dass der Versicherte die psychischen Einschränkungen weder aus eigener Kraft noch mit ärztlicher oder therapeutischer Hilfe dauerhaft überwinden kann und darüber hinaus eine ungünstige Krankheitsbewältigung, eine mangelnde soziale Unterstützung, psychische Komorbiditäten sowie lange Arbeitsunfähigkeitszeiten vorliegen (zu den zuletzt genannten Anforderungen vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.04.2016, a.a.O.), folgt der erkennende Senat dieser Rechtsprechung nicht.
  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2023 - L 9 R 2627/20

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Anhaltspunkte für ein Krankheitsbild bereits zum Beginn der Akuterkrankung, welches keiner Therapie mehr zugänglich wäre und zu einem dauerhaft reduzierten quantitativen Leistungseinschränkung führe, ergebe sich für die Kammer aus den erhobenen Befunden hingegen nicht (unter Hinweis auf Rechtsprechung zur Rentenrelevanz psychischer Erkrankungen bei weiter bestehenden medikamentösen und therapeutischen Behandlungsoptionen: Bundessozialgericht , Urteil vom 12.09.1990 - 5 RJ 88/89 - und Urteil vom 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R - Bayerisches Landessozialgericht , Urteil vom 21.03.2012 - L 19 R 35/08 - und Urteil vom 21.01.2015 - L 19 R 394/10; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.04.2016 - L 5 R 459/15 - Rn. 37, Beschluss vom 14.03.2018 - L 5 R 1863/17 - und Urteil vom 19.02.2020 - L 8 R 2066/18 - jeweils juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.04.2020 - L 8 R 594/19
    Nach der Rechtsprechung des LSG Baden - Württemberg (vgl. zuletzt LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. März 2018 - L 5 R 1863/17 -, juris mwN) sind psychische Erkrankungen behandelbar und zu behandeln, bevor Erwerbsminderung nach dem SGB VI angenommen werden kann.

    Insofern fehlt es bereits an einer kontinuierlichen nervenfachärztlichen Behandlung und der Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Behandlungsmaßnahmen, welche nach der Rechtsprechung des LSG Baden - Württemberg (vgl. zuletzt LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. März 2018 - L 5 R 1863/17 -, juris mwN) Voraussetzung für den Nachweis einer Erwerbsminderung infolge einer psychischen Erkrankung sind.

  • LSG Baden-Württemberg, 19.02.2020 - L 8 R 2066/18

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Psychische Erkrankungen sind nämlich erst dann von rentenrechtlicher Relevanz, wenn trotz adäquater Behandlung (medikamentös, therapeutisch, ambulant und stationär) davon auszugehen ist, dass ein Versicherter die psychischen Einschränkungen dauerhaft weder aus eigener Kraft, noch mit ärztlicher oder therapeutischer Hilfe überwinden kann (BSG, Urteil vom 12.09.1990 - 5 RJ 88/89 - und vom 29.02.2006 - B 13 RJ 31/05 R -, jeweils in juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.04.2016 - L 5 R 459/15 - und Beschluss vom 14.03.2018 - L 5 R 1863/17 -, jeweils in juris, m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2021 - L 8 SB 1898/19

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - GdB von 50 -

    Einer wiederholten Antragstellung nach § 109 SGG ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände stattzugeben (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.03.2018 - L 5 R 1863/17 -, juris).
  • BSG, 25.05.2021 - B 13 R 259/20 B

    Anspruch auf Gewährung einer Erwerbsminderungsrente; Grundsatzrüge im

    Der Kläger macht darin eine Abweichung von Entscheidungen des LSG Baden-Württemberg vom 14.3.2018 (L 5 R 1863/17) und 27.4.2016 (L 5 R 459/15) sowie des Bayerischen LSG vom 18.1.2017 (L 9 R 755/11) geltend.
  • SG Mannheim, 01.10.2019 - S 9 R 3465/18
    Im Übrigen geht das LSG Baden-Württemberg in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass psychische Erkrankungen behandelbar sind und behandelt werden müssen, bevor Erwerbsminderung im Sinne von § 43 SGB VI angenommen werden kann (so ausdrücklich Beschluss vom 14.3.2018 - L 5 R 1863/17).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.03.2020 - L 1 U 3853/19
    Bereits in erster Instanz wurde nicht nur nach § 103 SGG von Amts wegen das Gutachten von Dr. C. erhoben, sondern außerdem nach § 109 Abs. 1 SGG auf Antrag der Klägerin hin das Wahlgutachten von Prof. Dr. Ca ... Es entspricht dem Beweisrecht, dass das Gericht nicht verpflichtet ist, einem Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Beweis einer bestimmten Tatsache beliebig oft nachzukommen (BSG, Urteil vom 15.04.1991 - 5 RJ 32/90 -, Juris, LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. März 2018 - L 5 R 1863/17 -, Juris Rn. 49).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.10.2018 - L 4 R 5182/14
    Das Gericht ist nicht verpflichtet, einem Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Beweis bestimmter Tatsachen beliebig oft nachzukommen (vgl. z.B. Urteil des Senats vom 27. Februar 2015 - L 4 R 3727/13 - nicht veröffentlicht; LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 13. November 2012 - L 11 R 5317/10 - juris, Rn. 55 und vom 14. März 2018 - L 5 R 1863/17 - juris, Rn. 49 jeweils m.w.N).
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